Mindestanforderungen
In der Weiterbildung in psychoanalytischer
Paar- und Familientherapie
Für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
sowie Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gilt
Folgendes:
- 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150
Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb
der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
- 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
- 40 Std. Familienselbsterfahrung
- 120 Std. familientherapeutische Behandlung von mindestens
vier Fällen unter Supervision, davon mindestens eine Langzeittherapie
mit 40 Std. und eine Kurzzeittherapie, mindestens zwei Fälle
im Familiensetting bzw. im Paarsetting
- 70 Std. Supervision
- Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Therapie, die in
einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird
In der Weiterbildung psychoanalytisch orientierter
Familienberatung und Sozialtherapie
Für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplompädagogen,
Sonderpädagogen und andere in psychosozialen Helferberufen
Tätige gilt Folgendes:
- 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150
Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb
der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
- 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
- 40 Std. Familienselbsterfahrung
- 60 Std. Beratungstätigkeit
- 40 Std. Supervision
- Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Beratung, die in
einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird
Die einzelnen Institute haben eigene Lehrpläne/Curricula
erstellt, die die jeweiligen Schwerpunkte der Institute berücksichtigen.
Sie werden Ihnen auf Anfrage vom jeweiligen Institut zugeschickt.
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