Allgemeine Richtlinien der Aus- und Weiterbildung

Die vom BvPPF anerkannten Institute bieten eine mindestens drei Jahre dauernde Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer Paar- und Familientherapie sowie psychoanalytisch orientierter Familienberatung und Sozialtherapie an.
Die für die Institute verbindlichen Mindeststandards wurden vom BvPPF in Form von Rahmenrichtlinien beschlossen. (Es existiert zwar eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung, aber nur für die approbierten TN und (vorläufig) nur im Rahmen des Antrags bei der KBV).

   

 

Ziele

Die Weiterbildung soll dazu befähigen,

  • die psychodynamischen Beziehungsstrukturen von Paaren und Familien zu erkennen und zu verstehen,
  • Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse in der Arbeit mit Paaren und Familien zu erkennen und in konstruktiver Weise aufzudecken,
  • den in der aktuellen Situation gegebenen Leidensdruck für eine Veränderung des pathologischen Beziehungssystems wirksam werden zu lassen,
  • die aktive und passive Beteiligung des Therapeuten am pathologischen System zu erkennen und zu verändern,
  • neben diagnostischer Fähigkeit auch therapeutische Handlungskompetenz zu erwerben und
  • diese Arbeit der jeweiligen Indikationsstellung und dem entsprechenden Setting anzupassen.
   

 

Inhalte

Psychoanalytische Grundlagen der Paar- und Familientherapie sind:
Das Erstgespräch
Indikationsstellung
Übertragung und Gegenübertragung
Szenisches Verstehen
Interpersonelle Abwehr und Widerstand
Allgemeine Familiendynamik und Behandlungstechnik
Spezielle Familiendynamik und Behandlungstechnik bei verschiedenen Krankheitsbildern und Problemen (neurotische Störungen, Verhaltensstörungen psychosomatische und psychiatrische Krankheiten sowie Sucht)
Beendigung bzw. Abbruch von Behandlungen
Interaktion zwischen Helfersystemen
Beziehungsdynamik von Institutionen

 

Voraussetzungen

An einigen Instituten ist für die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer Paar- und Familientherapie sowie -beratung eine abgeschlossene Berufsausbildung, die während der mindestens drei Jahre dauernden Aus- und Weiterbildung eine Arbeit mit Paaren und Familien ermöglicht, notwendig. Genauere Informationen über die Vorrausetzungen erfahren Sie an den einzelnen Instituten.

 

Mindestanforderungen

In der Weiterbildung in psychoanalytischer Paar- und Familientherapie

Für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gilt Folgendes:

  • 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150 Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
  • 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
  • 40 Std. Familienselbsterfahrung
  • 120 Std. familientherapeutische Behandlung von mindestens vier Fällen unter Supervision, davon mindestens eine Langzeittherapie mit 40 Std. und eine Kurzzeittherapie, mindestens zwei Fälle im Familiensetting bzw. im Paarsetting
  • 70 Std. Supervision
  • Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Therapie, die in einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird

 

In der Weiterbildung psychoanalytisch orientierter Familienberatung und Sozialtherapie

Für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplompädagogen, Sonderpädagogen und andere in psychosozialen Helferberufen Tätige gilt Folgendes:

  • 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150 Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
  • 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
  • 40 Std. Familienselbsterfahrung
  • 60 Std. Beratungstätigkeit
  • 40 Std. Supervision
  • Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Beratung, die in einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird

Die einzelnen Institute haben eigene Lehrpläne/Curricula erstellt, die die jeweiligen Schwerpunkte der Institute berücksichtigen. Sie werden Ihnen auf Anfrage vom jeweiligen Institut zugeschickt.

 

Bewerbung - Wie bewerbe ich mich?

Weitere Informationen über die Weiterbildungen an den einzelnen Instituten werden auf Anfrage von den Instituten zugeschickt, zusammen mit einem Bewerbungsformular, das ausgefüllt an die Weiterbildungsstätte zurückgeschickt wird. Diese Unterlagen sind auch unter der jeweiligen Internet-Adresse der Institute zu finden. siehe Praktische Hilfe