MINDESTANFORDERUNGEN
In der Weiterbildung in psychoanalytischer Paar- und Familientherapie
Für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie tiefenpsychologisch fundiert arbeitende und analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gilt Folgendes:
- 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150 Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
- 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
- 40 Std. Familienselbsterfahrung
- 120 Std. familientherapeutische Behandlung von mindestens vier Fällen unter Supervision, davon mindestens eine Langzeittherapie mit 40 Std. und eine Kurzzeittherapie, mindestens zwei Fälle im Familiensetting bzw. im Paarsetting
- 70 Std. Supervision
- Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Therapie, die in einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird
In der Weiterbildung psychoanalytisch orientierter Familienberatung und Sozialtherapie
Für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplompädagogen, Sonderpädagogen und andere in psychosozialen Helferberufen Tätige gilt Folgendes:
- 150 Std. psychoanalytische Einzelselbsterfahrung oder 150 Std. psychoanalytische Gruppenselbsterfahrung (die außerhalb der hier angebotenen Weiterbildung erworben wird)
- 120 Std. Seminare in Theorie und Behandlungstechnik
- 40 Std. Familienselbsterfahrung
- 60 Std. Beratungstätigkeit
- 40 Std. Supervision
- Abschluss: eine schriftlich dokumentierte Beratung, die in einem kasuistischen Seminar vorgetragen wird
Die einzelnen Institute haben eigene Lehrpläne/Curricula erstellt, die die jeweiligen Schwerpunkte der Institute berücksichtigen. Sie werden Ihnen auf Anfrage vom jeweiligen Institut zugeschickt.
|